Das Vergabe ABC
Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:
Nachhaltige Beschaffung |
Nachhaltige Beschaffung stellt auf die Integration von ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien in Ausschreibungen für öffentliche Aufträge ab. Im Beschaffungsprozess von Produkten und Dienstleistungen kann prinzipiell in allen Bereichen, von der Herstellung bis zur Entsorgung, auf möglichst geringe Folgen für die Umwelt geachtet werden.
Nachhaltigkeitskriterien können durch öffentliche Auftraggeber dabei an verschiedenen Stellen in eine Vergabe integriert werden:
a) Leistungsbeschreibung
b) Eignungskriterien
c) Zuschlagskriterien
d) Vertragsausführungsbedingungen
Ende 2023 hat die Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung Sachsen (KNB Sachsen) ihre Arbeit aufgenommen und berät sachsenweit zur Implementierung sozialer und ökologischer Kriterien im Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen werden unterstützt durch Beratungs- und Bildungsangebote. Das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) finanziert die Arbeit der Kompetenzstelle. |
Nachhaltigkeit |
Der Begriff Nachhaltigkeit bezieht sich auf ein Handlungsprinzip in der Nutzung von Ressourcen. Die Bedürfnisse der Gegenwart sollen befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen einzuschränken.
Nachhaltigkeit basiert im Wesentlichen auf drei Säulen: 1) wirtschaftliche Effizienz, 2) ökologische Tragfähigkeit und 3) soziale Gerechtigkeit. 1) Wirtschaftlichkeit bezieht sich auf die langfristige Gewinnerwirtschaftung ohne Ressourcenerschöpfung. 2) Umweltaspekte konzentrieren sich auf den Schutz natürlicher Ressourcen und die Umweltqualität. 3) Soziale Gerechtigkeit beruht u. a. auf der Einhaltung von Menschenrechten und dem Anspruch eines menschenwürdigen Lebens für alle.
Mit dem Verständnis des Dreiklangs aus ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit entspricht dies auch der sogenannten Tripple Bottom Line im Konzept der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility (CSR)). |
Nachhaltigkeitskriterien |
Bei Beschaffungen können zum Beispiel folgende Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden:
- Energieverbrauch/Energieeffizienz
- Reduktion von Treibhausgasen
- Vermeidung von gefährlichen Stoffen
- Vermeidung von Belastungen durch Schadstoffe/Strahlungen
- Reduktion der Lärmbelastung
- Langlebigkeit von Produkten/Materialen
- Reparierbarkeit/Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
- Recyclingfähigkeit
- Vermeidung von Verpackungsabfällen
- Berücksichtigung von Menschenrechten in der Lieferkette
Der Auftraggeber kann diese und andere Kriterien im Vergabeverfahren im Rahmen der Eignungskriterien, der Leistungsbeschreibung, den Ausführungsbedingungen und/oder den Zuschlagskriterien verwenden. |
Nachprüfungsverfahren |
Nachprüfungsverfahren sind rechtliche Mechanismen, die es Bietern oder Interessenten ermöglichen, die Rechtmäßigkeit von Submissionsverfahren anzufechten. Diese Verfahren können genutzt werden, um mögliche Verstöße gegen Vergabevorschriften oder Diskriminierung bei der Auftragsvergabe zu untersuchen und gegebenenfalls zu korrigieren. |