Das Vergabe ABC
Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:
Geheimhaltungspflicht |
Die Geheimhaltungspflicht im Vergaberecht legt fest, dass Informationen, die im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren stehen, vertraulich behandelt werden müssen, um die Integrität des Prozesses zu wahren. |
Grundsätze |
Das Vergaberecht wird von verschiedenen Vergabegrundsätzen getragen, unter anderem:
- Transparenz der Verfahren
- Gebot der Gleichbehandlung / Verbot der Diskriminierung
- Losaufteilungspflicht
- Ausschreibungsreife
- Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot
- Verbot der Durchführung von Vergabeverfahren nur zur Markterkundung oder zum Zweck der Ertragsberechnung
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit |