Vorrang von Open Source Software in öffentlichen Ausschreibungen – Wunsch oder Realität?

Thema

Die Dozentin des Seminars, Frau RA Andrea Heim ist seit 2006 schwerpunktmäßig im Vergaberecht tätig und seit 2023 Fachanwältin für Vergaberecht. Zunächst war sie in einer bundesweit tätigen Kanzlei in Dortmund tätig.

2019 wechselte sie zu Jung Rechtsanwälte und spezialisierte sich auf das Vergabe-, Zuwendungs- und Beihilferecht.

In der täglichen Mandatsarbeit berät sie seither branchenunabhängig sowohl Auftraggeber als auch Bieter im Rahmen von europaweiten und nationalen Vergabeverfahren. Im Kontext von ITK-Vergaben engagiert sie sich im Arbeitskreis „Open Source in Kommunen“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement.

Vor dem Hintergrund der sich mehrenden politischen und gesetzlichen Vorgaben (außerhalb des Vergaberechts) bietet sich (kommunalen) Auftraggebern eine günstige Ausgangslage, um sich vertieft mit den Aspekten der digitalen Selbstbestimmung, ihrer internen IT-strategischen Ausrichtung sowie der Abkehr von Abhängigkeiten von einzelnen Software-Anbietern auseinanderzusetzen. Dabei stellt sich die Frage, ob schon heute vorrangig Open Source-Software in Ausschreibungen beschafft werden kann und welche Rolle dabei das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers und der Vorrang der produktneutralen Leistungsbeschreibung spielt


Termin und Daten

Datum:

03.05.2024, 09:30 bis 11:30 Uhr

Teilnahmeentgelt:

Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei.

Teilnahmebedingungen:

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Seminarplattform "Edudip".
Die Teilnehmer erhalten eine Einladung mit Link per E-Mail bis ca. 7 Tage vor dem Webinar.

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Ansprechpartner

Für Änderungen an bestehenden Buchungen oder Fragen zum Seminar wenden Sie sich bitte an:

Bianca Arnold
Betriebswirtin (WA)
BiancaArnold@abstsachsen.de
0351 / 2802 402