Im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen kann der Gesetzesentwurf abgerufen werden und Stellunggenommen werden.
Dieser Link leitet Sie weiter zum Beteiligungsportal: Entwurf eines Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (SächsVergabeG) | Beteiligungsportal Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Zum 9. Sächsischen Vergabedialog äußerte Herr Staatssekretär Thomas Kralinski im Rahmen des Grußwortes sehr klar, dass Kritik und Lob zum vorliegenden Gesetzentwurf gewünscht sind und bis zum 21.05.2024 eingereicht werden können.
Ein Angbot mit dem Zusatz „o. glw.“ In den Bieterangaben ist unbestimmt und kommt daher nicht für einen Zuschlag in Betracht. Der Bieter möchte nur eines von mehreren möglichen Produkten anbieten, ohne dass erkennbar wird welches gemeint sein soll. Der Gleichwertigkeitszusatz führt dazu, dass kein feststehender Angebotsinhalt vorliegt. Eine Aufklärung des Angebotes ist in diesem Fall nicht zulässig, da Änderungen der Angebote nicht erfolgen dürfen.
Eine nachträgliche Festlegung wäre aber eine solche Änderung gegenüber dem inhaltlich nicht festgelegten Angebot.
Aufgrund unserer Großveranstaltung "9. Sächsischer Vergabedialog" in Leipzig sind wir für Sie am 27.03.24 nicht erreichbar.
In dringenden Fällen senden Sie uns an diesem Tag eine E-Mail an vergabebuero@abstsachsen.de.
Informationen aus den Vorjahren finden Sie in unserem Archiv:
3 Artikel aus 2024
16 Artikel aus 2023
3 Artikel aus 2022
1 Artikel aus 2021