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= kostenfreie Listung von Unternehmen bei der ABSt und Zubenennung auf Anfragen einer Vergabestelle der öffentlichen Hand.
Grundsätzlich haben öffentliche Auftraggeber nach Haushalts- und Vergaberecht die Pflicht, i.d.R. öffentlich auszuschreiben.
In Sachsen besteht für alle sächsischen öffentlichen Auftraggeber die Pflicht, zumindest
im Sächsischen Ausschreibungsblatt (www.vergabe24.de) bzw. im Supplement zum Amtsblatt der EG ( http://ted.europa.eu)zu informieren. Die Einrichtungen des Bundes veröffentlichen auf den Plattformen (www.bund.de und/oder www.evergabe-online.de).
Ausnahmetatbestände ergeben sich nach den §§ 3 bzw. 3a der VOL/A bzw. VOB/A. Über die Zubennung erhält eine Vergabestelle - sofern sie keinen Teilnahmewettbewerb vorgesehen hat - eine Erweiterung ihrer Marktkenntnis und eine Ergänzung des Teilnehmerfeldes der jeweiligen Ausschreibung.
Unternehmen, die im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen tätig sind und bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen der öffentlichen Hand einbezogen werden wollen, sollten sich unter Angabe ihres Leistungs- bzw. Lieferprofils bei der für sie jeweils zuständigen Auftragsberatungsstelle listen lassen – maßgeblich ist der Hauptsitz bzw. der Ort der gewerblichen Tätigkeit des Unternehmens (siehe www.abst.de).