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Den Unternehmen wird durch eine einmal im Jahr stattfindende erfolgreiche „Präqualifikation", d.h. einer öffentlichen Ausschreibung vorweggenommene Prüfung unternehmensbezogener Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine Bescheinigung ausgehändigt, die sie bei allen Vergabestellen in Sachsen vorlegen können. Damit wird es nicht mehr erforderlich sein, dass bei jeder Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag, immer wieder die gleichen Dokumente nach § 8 VOL/A bzw. § 7 VOL/A eingereicht und geprüft werden müssen.
Ziel dieses Verzeichnisses ist es, den öffentlichen Auftraggebern die Arbeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hinsichtlich der formalen Prüfung zu erleichtern und damit den Verwaltungsaufwand zu senken sowie den Unternehmen die Möglichkeit einer Vorprüfung zu geben, so dass sich diese auf die Ausarbeitung ihres Angebotes konzentrieren können und ggf. nur die für einen speziellen Auftrag erforderlichen zusätzlichen Qualifikationen vorlegen müssen. Damit wird auch ihr Aufwand minimiert und die Fehlerquote gesenkt und damit Bürokratie abzubauen.
Dies wirkt um so schneller, je mehr Vergabestellen landes- bzw. bundesweit das ULV anerkennen und nutzen. Z. Zt. finden Abstimmungen mit den sächsischen Beschaffungsstellen statt, dass neben den bisher geforderten Einzelnachweisen auch die Bescheinigung des ULV der ABSt Sachsen akzeptiert wird.
Z. Zt. nutzen neben dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) mehr als 200 öffentliche Hände in Sachsen die Bescheinigungen bzw. deren Verzeichnis.
Durch die Bereitstellung der Bescheinigung neben der Papier- auch in digitaler Form, versehen mit der qualifizierten elektronischen Signatur, ist der z. Zt. vorhandene Medienbruch bei der Abgabe elektronischer Angebote hinsichtlich der Übersendung behördlicher Nachweise beseitigt.
Die Bescheinigung beinhaltet die zum Zeitpunkt der Ausstellung vollständig erbrachten und gültigen Nachweise. Das sind im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie:
für Unternehmen
Liste der Auftraggeber
(Stand 04/10)
Der Formularsatz an Eigenerklärungen wird Ihnen
nach Abgabe des Antrages zur Verfügung gestellt.
für Vergabestellen