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PQ-VOL/Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis

ComputerDen Unternehmen wird durch eine einmal im Jahr stattfindende erfolgreiche „Präqualifikation", d.h. einer öffentlichen Ausschreibung vorweggenommene Prüfung unternehmensbezogener Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine Bescheinigung ausgehändigt, die sie bei allen Vergabestellen in Sachsen vorlegen können. Damit wird es nicht mehr erforderlich sein, dass bei jeder Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag, immer wieder die gleichen Dokumente nach § 8 VOL/A bzw. § 7 VOL/A eingereicht und geprüft werden müssen.

Ziele und Umfang des Verzeichnisses

Ziel dieses Verzeichnisses ist es, den öffentlichen Auftraggebern die Arbeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hinsichtlich der formalen Prüfung zu erleichtern und damit den Verwaltungsaufwand zu senken sowie den Unternehmen die Möglichkeit einer Vorprüfung zu geben, so dass sich diese auf die Ausarbeitung ihres Angebotes konzentrieren können und ggf. nur die für einen speziellen Auftrag erforderlichen zusätzlichen Qualifikationen vorlegen müssen. Damit wird auch ihr Aufwand minimiert und die Fehlerquote gesenkt und damit Bürokratie abzubauen.

Dies wirkt um so schneller, je mehr Vergabestellen landes- bzw. bundesweit das ULV anerkennen und nutzen. Z. Zt. finden Abstimmungen mit den sächsischen Beschaffungsstellen statt, dass neben den bisher geforderten Einzelnachweisen auch die Bescheinigung des ULV der ABSt Sachsen akzeptiert wird.

Z. Zt. nutzen neben dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) mehr als 200 öffentliche Hände in Sachsen die Bescheinigungen bzw. deren Verzeichnis.

Benötigte Unterlagen

Durch die Bereitstellung der Bescheinigung neben der Papier- auch in digitaler Form, versehen mit der qualifizierten elektronischen Signatur, ist der z. Zt. vorhandene Medienbruch bei der Abgabe elektronischer Angebote hinsichtlich der Übersendung behördlicher Nachweise beseitigt.

Die Bescheinigung beinhaltet die zum Zeitpunkt der Ausstellung vollständig erbrachten und gültigen Nachweise. Das sind im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie:

  • Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung (Fotokopie)
  • aktueller amtlicher Handelsregisterauszug
  • Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister 4 bzw. 3 für
    • das Unternehmen sowie entsprechende Erklärungen für
    • die vertretungsberechtigten Personen
  • Bescheinigung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
  • Bescheinigungen über die Zahlung von Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen
  • Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet
  • Zustimmungserklärung über die Verwendung personenbezogener Daten für das ULV der ABSt Sachsen