Newsletter

Beratung

Seit 1991 berät und informiert die ABSt Sachsen kostenfrei nicht nur Unternehmen und öffentliche Auftraggeber zum Öffentlichen Auftragswesen, z.B. zu

  • gesetzlichen Regelungen, u.a.
    • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
    • Vergabeverordnung (VgV),
    • Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A),
    • Vergabe- und Vertragsordnung (VOB/A),
    • Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF),
    • Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) und dessen Durchfühungsverordnung (SächsVergabeDVO),
    • Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung von Investiotionen durch Vereinfachung im Vergaberecht (VwV Beschleunigung Vergabeverfahren),
  • aktuellen Entwicklungen im Öffentlichen Auftragswesen,
  • Akquisitionshilfen und Hinweise zum (Behörden-)Marketing,
  • Ausschreibungsplattformen und E-Vergabe,
  • zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.


Kostenlose Grundberatung

Die ABSt gibt im Zuge einer Grundberatung kostenfreie Unterstützung und Hinweise

  • beim Bearbeiten von Angebotsunterlagen (für Auftragnehmer) sowie
  • bei der Durchführung von Ausschreibungen (für Öffentliche Auftraggeber).

Die über das Maß einer Grundberatung (i.d.R. eine Stunde) hinausgehenden Anforderungen an die ABSt werden einzelvertraglich geregelt und sind entsprechend der Entgeltordnung der ABSt kostenpflichtig.